Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Hinweis: Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter „https://www.kassel-huskies.de/“ veröffentlichte Webseite der „KSE Kassel Sport & Entertainment GmbH“.

Im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 24.06.2025 durchgeführten Bewertung unseres Datenschutzbeauftragten.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen nur teilweise vereinbar.

 

Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen (noch) nicht barrierefrei:

 

 

Barriere – „Klickbares“:

 
a. Beschreibung
Links, die sich in einer neuen Registerkarte oder einem neuen Fenster öffnen, sollten entweder ein „aria-label“-Attribut oder ein auf Bildschirmleser beschränktes Element haben, das Bildschirmlesern erklärt, dass sich diese in einer neuen Registerkarte öffnen.

b. Vorkommen
Es gibt noch einzelne Elemente, die bei uns betroffen sind

c. Maßnahmen
Der Quellcode des Webshops wird in unserem Auftrag von „OPEN CX“ erstellt, so dass dieser in Zusammenarbeit mit uns die betreffenden Anpassungen noch vornehmen wird

d. Zeitplan
Eine schrittweise Verbesserung der Barrierefreiheit bis Jahresende ist geplant.

e. Barrierefreie Alternative
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Barriere – „Orientierung“:

a. Beschreibung
Jede Seite sollte versteckte Sprunglinks enthalten, die es den Nutzern (über die Tastatur oder einen Screenreader) ermöglichen, bestimmte Blöcke zu umgehen und direkt zu den wichtigsten Orientierungspunkten wie dem Hauptinhalt, dem Menü oder der Fußzeile zu navigieren. Des Weiteren sollen keine leeren Überschriften mehr zum Einsatz kommen, bzw. von eins beginnend auch nur um eins steigen.

 
b. Vorkommen
Es gibt noch einzelne Elemente, die bei uns betroffen sind

c. Maßnahmen
Der Quellcode des Webshops wird in unserem Auftrag von „OPEN CX“ erstellt, so dass dieser in Zusammenarbeit mit uns die betreffenden Anpassungen noch vornehmen wird

d. Zeitplan
Eine schrittweise Verbesserung der Barrierefreiheit bis Jahresende ist geplant.

e. Barrierefreie Alternative
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Barriere – „Menüs/Klickbares“:

a. Beschreibung
Links oder Menüpunkte, die sich per Dropdown-Menü nach Klick/Hover einblenden, sollten ein gültiges „aria“-Attribut enthalten.

b. Vorkommen
Es gibt noch einzelne Elemente, die bei uns betroffen sind

c. Maßnahmen
Der Quellcode des Webshops wird in unserem Auftrag von „OPEN CX“ erstellt, so dass dieser in Zusammenarbeit mit uns die betreffenden Anpassungen noch vornehmen wird

d. Zeitplan
Eine schrittweise Verbesserung der Barrierefreiheit bis Jahresende ist geplant.

e. Barrierefreie Alternative
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Barriere – „Grafiken“:

 
a. Beschreibung
Bilder sollten eine alternative Textbeschreibung haben, die sowohl die Objekte als auch den eingebetteten Text, den das Bild enthält, mit dem Attribut „alt“ beschreibt.

b. Vorkommen
Es gibt noch einzelne Elemente, die bei uns betroffen sind

c. Maßnahmen
Der Quellcode des Webshops wird in unserem Auftrag von „OPEN CX“ erstellt, so dass dieser in Zusammenarbeit mit uns die betreffenden Anpassungen noch vornehmen wird


d. Zeitplan
Eine schrittweise Verbesserung der Barrierefreiheit bis Jahresende ist geplant.

e. Barrierefreie Alternative
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Barriere – „Grafiken II“:

a. Beschreibung
Hintergrundbilder, die nicht nur zu Dekorationszwecken dienen, sollten genauso behandelt werden wie Standardbilder. Sie sollten ein role="img"-Attribut und eine alternative Textbeschreibung mit einem „aria-label“-Attribut enthalten.

b. Vorkommen
Es gibt noch Elemente, die bei uns betroffen sind

c. Maßnahmen
Der Quellcode des Webshops wird in unserem Auftrag von „OPEN CX“ erstellt, so dass dieser in Zusammenarbeit mit uns die betreffenden Anpassungen noch vornehmen wird

d. Zeitplan
Eine schrittweise Verbesserung der Barrierefreiheit bis Jahresende ist geplant.

e. Barrierefreie Alternative
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Barriere – „Grafiken III“:

a. Beschreibung
Schriftsymbole, SVGs oder Bilder, die als Abstandshalter oder zur Dekoration verwendet werden oder deren Zweck bereits durch andere Inhalte beschrieben wird, sollten ein Attribut role="presentation" oder role="none" enthalten.

b. Vorkommen 
Es gibt noch einzelne Elemente, die bei uns betroffen sind

c. Maßnahmen
Der Quellcode des Webshops wird in unserem Auftrag von „OPEN CX“ erstellt, so dass dieser in Zusammenarbeit mit uns die betreffenden Anpassungen noch vornehmen wird

d. Zeitplan
Eine schrittweise Verbesserung der Barrierefreiheit bis Jahresende ist geplant.

e. Barrierefreie Alternative
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Barriere – „Lesbarkeit“:

a. Beschreibung
Textelemente sollten ein Mindestkontrastverhältnis von 4,5:1 zwischen dem Vordergrund (Textfarbe) und dem Hintergrund aufweisen.

b. Vorkommen
Es gibt noch einzelne Elemente, die bei uns betroffen sind

c. Maßnahmen 
Der Quellcode des Webshops wird in unserem Auftrag von „OPEN CX“ erstellt, so dass dieser in Zusammenarbeit mit uns die betreffenden Anpassungen noch vornehmen wird

d. Zeitplan
Eine schrittweise Verbesserung der Barrierefreiheit bis Jahresende ist geplant.

e. Barrierefreie Alternative
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Barriere – „Videos“:

a. Beschreibung
Einige Videos enthalten keine Untertitel oder Audiodeskriptionen und sind somit nicht vollständig barrierefrei.

b. Vorkommen
Es gibt noch einzelne Elemente, die bei uns betroffen sind

c. Maßnahmen
Die fehlenden Untertitel und Audiodeskriptionen werden ergänzt.

d. Zeitplan
Eine schrittweise Verbesserung der Barrierefreiheit bis Jahresende ist geplant.

e. Barrierefreie Alternative
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Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 BITV HE 2019 darstellen würde. Teilbereich:

a. Beschreibung
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b. Ausführung, warum eine unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
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c. Barrierefreie Alternative
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Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.06.2025 erstellt und zuletzt am 25.06.2025 überprüft und aktualisiert. 

 


Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

Mark Neumann
+49 561 9289440
m.neumann@kassel-huskies.de 

 

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

 

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten

Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG

Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Telefon:
+49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

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